Google Dienste und Datenschutz

DatenschutzrechtGoogle Dienste und Datenschutz

Seit Kurzem bietet Google seine Dienste über GOOGLE Ireland Limited an. Das hat eine Adressänderung in der Datenschutzerklärung zur Folge, die umgesetzt werden muss.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich auch auf die anhaltende Diskussion zur Einwilligung bei nicht anonymisierten Analyse- Diensten wie Google Analytics, die ich im Rahmen meines Hinweises zu den Cookie- Bannern noch einmal angesprochen habe, hinweisen. Zwischenzeitlich hat der Generalanwalt in der Rechtssache „Planet49“

http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=212023&pageIndex=0&doclang=de&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=5471450

vor dem EuGH seinen Schlussantrag gestellt. Nach Ansicht des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) besteht eine Opt-In-Pflicht für die Einholung einer Cookie-Zustimmung beim Besuch einer Webseite. Da der EUGH in mind. 80 % der Fälle dem Schlussantrag folgt, kann man davon ausgehen, dass der EuGH auch hier entsprechend des Schlussantrags entscheiden wird, was bedeuten würde, dass wir eine Einwilligungspflicht zur Verwendung von Cookies bekommen werden.

Das liegt auf der Linie der Aufsichtsbehörden (zumindest in Deutschland) und wir können davon ausgehen, dass wir dann auch die ebenfalls im letzten Newsletter angesprochene Abstufung für Einwilligungen bekommen werden. Es ist deshalb schon jetzt ratsam, die Datenschutzerklärung für die Dienste von Google anzupassen und zwar dahingehend, dass nur auf anonymisierter Basis Auswertungen vorgenommen werden.

Für Fragen zu diesem Thema stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

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